§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen See IT Service und dem Kunden über Waren, Reparaturen, Installationen, Wartungen, Beratungen, Schulungen und sonstige IT-Leistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn See IT Service ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
§ 2 Vertragsschluss und Verbraucherrechte
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch See IT Service zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Auftragsbestätigung in Textform, Beginn der Leistung, Übergabe oder Versand der Ware erklärt werden. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen bleiben unberührt; hierüber wird gesondert belehrt.
§ 3 Leistungsumfang und Vertragsart
Maßgeblich sind der vereinbarte Auftrag und die bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibungen. See IT Service darf zur Leistungserbringung geeignete Dritte einsetzen und bleibt für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich. Bei Diagnosen, Beratungen, Schulungen, Datenrettungen, Schadsoftwareprüfungen und ausdrücklich als Reparaturversuch beauftragten Arbeiten wird, soweit kein bestimmter Erfolg vereinbart ist, nur die fachgerechte Tätigkeit geschuldet. Reparaturen, Installationen und sonstige Leistungen mit vereinbartem Erfolg richten sich nach dem Werkvertragsrecht.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Geräte- und Systemzugänge, Datenträger, Lizenzen, Anschlüsse und Berechtigungen rechtzeitig und vollständig bereit. Er weist auf bekannte Schäden, Flüssigkeitskontakt, frühere Reparaturversuche, Verschlüsselungen, Gerätesperren und sonstige Besonderheiten hin. Vor Beginn der Arbeiten hat der Kunde, soweit technisch möglich und zumutbar, eine aktuelle, extern gespeicherte Datensicherung anzulegen, sofern die Datensicherung nicht selbst Gegenstand des Auftrags ist. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, darf See IT Service die Leistung aussetzen und den nachweislich entstehenden Mehraufwand berechnen. Gesetzliche Kündigungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
§ 5 Diagnose, Reparatur und Installation
Diagnosen und Kostenvoranschläge sind nur kostenpflichtig, wenn der Kunde vorab auf die Vergütung hingewiesen wurde. Vereinbarter Prüf-, Diagnose-, Anfahrts- und Arbeitsaufwand ist auch zu bezahlen, wenn der Fehler nicht auftritt, ein Ersatzteil nicht verfügbar ist, sich eine Reparatur als unwirtschaftlich erweist oder ein nicht von See IT Service zu vertretender Umstand den Erfolg verhindert, sofern kein bestimmter Reparaturerfolg geschuldet war. Zusatzarbeiten zur Herstellung technischer Voraussetzungen werden nur nach Beauftragung ausgeführt. Ist eine wesentliche Überschreitung eines Kostenanschlags zu erwarten, wird der Kunde vor der Fortsetzung informiert.
§ 6 Termine, Stornierung und Annahmeverzug
Leistungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Ist der Kunde zu einem vereinbarten Vor-Ort-Termin nicht anwesend, gewährt er keinen notwendigen Zugang oder storniert er nach Beginn der Anfahrt oder Leistung, kann See IT Service den tatsächlich angefallenen Aufwand sowie die gesetzlich vorgesehene Vergütung oder Entschädigung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 7 Warenlieferungen, Leih- und Mietgeräte
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht nach den gesetzlichen Vorschriften über. Bei Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Empfänger. Bei Unternehmern geht die Gefahr bei Versand mit Übergabe an das Transportunternehmen über. Ist eine Ware trotz rechtzeitiger, entsprechender Bestellung ohne Verschulden von See IT Service dauerhaft nicht lieferbar, darf See IT Service vom Vertrag zurücktreten; der Kunde wird unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Leih- und Mietgeräte sind sorgfältig zu behandeln, nicht unbefugt Dritten zu überlassen und fristgerecht zurückzugeben. Für Beschädigung oder Verlust haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Preise und Zahlung
Schriftliche Angebote sind sieben Kalendertage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer; gegenüber Unternehmern gilt dies nur, wenn der Preis als Bruttopreis ausgewiesen ist. Für nicht pauschal vereinbarte Leistungen gilt die bei Auftragserteilung einbezogene Preisliste. Für Waren, gesondert zu beschaffende Ersatzteile oder umfangreiche Leistungen darf eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden; Abschlagszahlungen richten sich nach dem Gesetz oder einer individuellen Vereinbarung. Im Übrigen ist die Vergütung bei Übergabe, Abnahme oder Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, soweit keine Zahlungsfrist vereinbart wurde. Verzug tritt nach den gesetzlichen Vorschriften ein. Die Aufrechnung ist mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht kann aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
§ 9 Mängelrechte und Garantien
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine Herstellergarantie besteht neben den gesetzlichen Ansprüchen und schränkt diese nicht ein; eine eigene Garantie übernimmt See IT Service nur bei ausdrücklicher Erklärung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine Verkürzung bei gebrauchten Waren auf ein Jahr wird nur wirksam, wenn der Verbraucher hierüber vor Vertragsschluss eigens informiert wird und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart ist. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche aus Warenlieferungen und Werkleistungen in einem Jahr ab Ablieferung oder Abnahme. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Arglist, Garantie, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Produkthaftung und gesetzlichem Rückgriff. Für digitale Produkte und Waren mit digitalen Elementen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu Aktualisierungen.
§ 10 Wartungs- und Dauerschuldverträge
Laufzeit, Leistungsumfang und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Bei Verbrauchern beträgt die Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden. Bei Unternehmern beträgt die Erstlaufzeit, sofern nichts anderes vereinbart ist, zwei Jahre; sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 11 Daten, Software und Nutzungsberechtigung
Der Kunde versichert, zur Nutzung der überlassenen Geräte, Daten und Software sowie zur Erteilung des Auftrags berechtigt zu sein. Er stellt erforderliche, gültige Lizenzen bereit. See IT Service darf auf gespeicherte Daten nur zugreifen, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Bei Software und Diensten Dritter gelten zusätzlich deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Für nicht beauftragte Funktionen sowie die künftige Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit solcher Software und Dienste wird kein Erfolg geschuldet. Eine vollständige Schadsoftwareentfernung muss als konkreter Erfolg vereinbart sein.
§ 12 Haftung
See IT Service haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei übernommener Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet See IT Service nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust ist die Haftung, soweit die Datensicherung nicht selbst geschuldet war, auf den üblichen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer, aktueller Datensicherung entstanden wäre. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von See IT Service.
§ 13 Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungs- und Pfandrecht
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von See IT Service. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf die Ware nicht ohne Zustimmung verpfändet oder sicherungsübereignet werden. See IT Service stehen an übergebenen Geräten die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte und, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, das Unternehmerpfandrecht zu.
§ 14 Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Betroffenenrechten, enthält die gesonderte Datenschutzinformation. See IT Service behandelt im Rahmen des Auftrags bekannt werdende Kunden- und Gerätedaten vertraulich. Eine Offenlegung an eingesetzte Dienstleister oder sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
§ 15 Abholung und Lagerkosten
Der Kunde hat ein Gerät innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung über die Fertigstellung oder Beendigung des Auftrags abzuholen. Über einen Kostenvoranschlag hat er innerhalb von 14 Tagen zu entscheiden. Bleibt die Entscheidung trotz Erinnerung aus, darf See IT Service den Auftrag beenden und die Abholung verlangen. Nach erfolgloser Abholaufforderung in Textform und Ablauf einer weiteren Abholfrist von mindestens 14 Tagen können Lagerkosten von 1,19 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Kalendertag verlangt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Aufwendungen entstanden sind. Eine Verwertung oder Entsorgung erfolgt ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 16 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt. Das UN-Kaufrecht ist bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von See IT Service Gerichtsstand und Erfüllungsort; zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt. See IT Service ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 2026-08-14 22:04:06